Ein Rechtsstreit, der sich seit über zwanzig Jahren zieht, hat erwartungsgemäß auch vom Europäischen Gerichtshof keine ganz eindeutige Klärung erhalten. Sampling, also das Nutzen fremder Audioschnipsel für eigene Musikstücke, braucht in der Regel die Zustimmung der Urheber.
Für viele Künstler*innen ist es Teil ihrer Kunst, zahlreiche Quellen in ihren Werken zu verwenden. Und die Grenze gerecht zwischen Kunstfreiheit und Urheberansprüchen zu ziehen, ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass normalerweise die Urheber der Verwendung auch kleinster Tonsequenzen zustimmen müssen. Ausnahmen für die Kunst gibt es, wenn die Sequenz so stark verfremdet wurde, dass sie nicht mehr wiedererkennbar ist.
- curia.europa.eu: Rechtssache C‑476/17 – Das vollständige Urteil in 100 Absätzen, nach 21 Jahren – über eine zweisekündige Tonsequenz
- t3n.de: Sampling-Urteil: Darum ist Kreativität manchmal wichtiger als Urheberrecht – Bericht und kurzer Kommentar
- SWR.de: EuGH: Musik-Sampling unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – Bericht